NEWS
NewsletterEuropäisches Omnibus-Vereinfachungs-Paket
Zur Reduzierung der Berichterstattungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit
Ende Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Omnibus Paket, um die Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und dadurch eine Entlastung des Verwaltungsaufwandes in der Höhe von mehr als 6 Milliarden Euro zu erreichen.
Dieses Paket enthält Vorschläge zur Vereinfachung verschiedener EU-Vorschriften, die in den letzten Jahren im Bereich Nachhaltigkeit erlassen wurden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, indem Unternehmen ein unkomplizierterer regulatorischer Rahmen geboten wird.
Das Omnibus Paket verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und den Klimaschutz zu verbinden. Unternehmen in der EU sollen dadurch bessere Bedingungen erhalten, um profitabler wirtschaften zu können. Außerdem muss Interesse daran zu bestehen, die EU als Investitions- und Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. Gleichzeitig sollen die Klimaziele des europäischen Green Deals nicht außer Acht gelassen werden.
Konkret strebt die Europäische Kommission mit diesen Vereinfachungen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwand um mindestens 25% bis zum Ende ihrer Amtszeit (im Jahr 2029) an.
Das kürzlich veröffentlichte Paket sieht umfangreiche Erleichterungen in mehreren Rechtsbereichen vor. Neben einer Vereinfachung der Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD, RL (EU) 2022/2464) sowie der Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852) sollen auch die Sorgfaltspflichten der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, RL (EU) 2024/1760) angepasst werden.
Ziel ist es insbesondere, mittelständische Unternehmen zu entlasten, indem bestimmte Vorschriften künftig nur noch für große Unternehmen gelten. Die Überlegung dahinter ist, dass Maßnahmen zum Klimaschutz eine größere Wirkung entfalten, wenn sie von großen Unternehmen umgesetzt werden. Beispielsweise ist vorgesehen, dass 80% der Unternehmen von der CSRD ausgenommen werde, sodass der Fokus auf große Unternehmen gelegt wird. Kleinere Unternehmen sollen dadurch von den zusätzlichen bürokratischen Belastungen befreit werden.
Der Gesetzgebungsvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt, die ihn beraten und darüber entscheiden werden. Der Vorschlag des Omnibus Pakets stellt jedenfalls einen ersten Schritt zum Abbau bürokratischer und komplexer Regelungen in diesem Bereich dar. Es wird deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärker in den Mittelpunkt rückt.
Wenn Sie wisse wollen, ob Ihr Unternehmen unter die Erleichterungen fallen wird, stehen Ihnen die Expert:innen von HSP.law gerne zur Verfügung.