Großbauvorhaben – rechtliche Baustellen von Stadtentwicklung bis Standortentwicklung und COVID- Stopp

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Mag. Markus Busta, HSP-Partner und Liegenschafts- und Baurechtsexperte, schreibt gemeinsam mit Mag. Sarah Bleiweiss, wissenschaftliche Mitarbeiterin am VwGH, spezialisiert auf öffentliches Verfahrensrecht, Mag. Gerhard Fuchs, Referatsleiter bei der MA 37 (Baupolizei), Stabstelle Recht und in Zusammenarbeit mit Mag. Julia Hausleiter, Rechtsanwaltsanwärterin bei HSP, spezialisiert auf öffentliches und ziviles Bau- und Liegenschaftsrecht, über Großbauvorhaben und damit entstehenden möglichen Problemstellungen, die sich durch die am 31.3.2020, BGBl 2020/16, erlassenen Maßnahmen ergeben können. Diese Maßnahmen betreffen vor allem das Verwaltungsverfahren und die damit resultierenden Einschränkungen, die sich insbesondere auf die physische Kontaktreduktion zwischen Behörden und Beteiligten beziehen.  Was dies für die Erforderlichkeit mündlicher Verhandlungen bedeutet, insbesondere die Notwendigkeit nach Typologie des Verfahrens, wird im untenstehenden Artikel, veröffentlicht in bauaktuell, Heft 3/2020, behandelt.

Außerdem finden Sie die aktuelle Judikatur des VwGH, in der zu klären gilt, wie der Begriff „Städtebauvorhaben“ iSd Anhangs 1 Z 18 lit b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) auszulegen ist. Hierzu finden Sie außerdem Anmerkungen unserer HSP-Bau- und Liegenschaftsexperten.

Des Weiteren erläutert wird in dem Artikel, dass bei gewissen umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-pflichtigen Vorhaben verfahrensbeschleunigte Maßnahmen angewandt werden sollen, um lange Verfahrensdauern umgehen zu können.

 

 

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