Beim Juristenlunch, unserem internen Meeting, das der Wissensweitergabe und als Grundlage für spannende Diskussionen dient, informierte Mag. Maryana Melnyk über die Problematik der notleidenden Kredite. Im nachfolgenden Blogeintrag lesen Sie eine kurze Einführung in das Thema.
Notleidende Kredite sind ein großes Problem für Banken und in weiterer Folge für die Wirtschaft. NPL (Non Performing Loan) müssen mit Geldreserven hinterlegt werden, was dazu führt, dass die Banken weniger Geld zur Verfügung haben, um Kredite zu vergeben. Die Europäische Aufsichtsbehörde erachtet einen Kredit in der Regel als notleidend, wenn der Kreditnehmer mit den vereinbarten Zins- oder Tilgungszahlungen seit mehr als 90 Tagen in Verzug ist.
Um das Verfahren zum Umgang mit Problemkrediten und zu deren Abbau zu vereinheitlichen, hat die EZB im März 2017 einen Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten veröffentlicht. Dieser Leitfaden hat keinen bindenden Charakter, die publizierte Inhalte sind jedoch Gegenstand von aufsichtsrechtlichen Prüfungen, weshalb die EZB die Umsetzung der Vorgaben erwartet.
Der Leitfaden gilt ausschließlich für bedeutende Kreditinstitute, die durch die EZB beaufsichtigt werden sowie für deren nationale, europäische und internationale Tochtergesellschaften. Er enthält Maßnahmen, Verfahren und Best Practices für Kreditinstitute, wie sie mit notleidenden Krediten umzugehen haben, aber gibt keine quantitativen Zielwerte für den Abbau von notleidenden Krediten vor.
Obwohl der Anteil der als notleidend eingestuften Krediten seit Ende 2016 zwar kontinuierlich zurückgeht – im ersten Quartal 2019 waren es mit 587 Milliarden 3,7 % des Gesamtkreditvolumens – haben die europäischen Banken in dieser Angelegenheit noch einen Aufholbedarf.
Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen zum Thema Notleidende Kredite zur Verfügung.