Quo vadis? - Der internationale Datenverkehr nach dem Schrems II-Urteil des EuGH

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Der EuGH hat mit der Entscheidung vom 16.07.20, C-311/18, Schrems II, das EU-US-Privacy Shield-Abkommen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Alternativen der Datenübermittlung in Drittländer sind neu zu evaluieren. Standarddatenschutzklauseln (SDK) bleiben wirksam, aber sind keine Zauberformel.

 

In der Folge ein kompakter Überblick, welche Bereiche besonders betroffen sind. Klicken Sie hierfür bitte auf den untenstehenden Button, um den vollständigen Artikel zu lesen.