Fußangel im Bauverfahren in Wien
In der aktuellen Ausgabe des Immobilien Magazins (01-02) erläutert Mag. Markus Busta, warum Ladungen durch Hausanschlag gemäß § 70 Abs 1 Wr. BauO für Bauwerber bei (widerrechtlicher) Entfernung des Hausanschlages eine Rechtsunsicherheit mit sich bringen, die über den Zeitpunkt des Erhaltes des Baubewilligungsbescheides hinaus wirkt. Welche Konsequenzen es nun haben kann, wenn der Hausanschlag der Ladung (widerrechtlich) entfernt wurde und was dies für den Bauwerber bedeutet, lesen Sie in dem Artikel, den Sie unter dem untenstehenden Link downloaden können.