Liegenschaftstransaktionen – Asset Deal vs. Share Deal

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Bei Unternehmensübergang ist generell zwischen Asset Deal und Share Deal zu unterscheiden. Unter Asset Deal versteht man einen Unternehmensübergang, bei dem der Rechtsträger, also der zivilrechtliche Liegenschaftseigentümer, wechselt. Es handelt sich um einen direkten Liegenschaftskauf. Im Gegensatz dazu wechselt beim Share Deal der Rechtsträger und damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht, da beim Share Deal lediglich
Unternehmensanteile gekauft werden.


Beim Asset Deal ist noch zusätzlich zu unterscheiden, ob es sich um einen schlichten Liegenschaftskauf handelt, oder ob darin in Wahrheit ein Unternehmenskauf liegt. Der OGH entschied dazu wie folgt: es handelt sich bei einem Liegenschaftskauf dann um einen Unternehmenserwerb, wenn der Ankauf „eine selbständige Betriebsmöglichkeit bietet“. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn neben unfertigen Bauteilen auch ein Bündel von Berechtigungen und Verpflichtungen, wie z.B. einen vorhandenen Kundenstock, das durch Bauplanung und Vermarktung gewonnene Knowhow sowie den sich aus dem hohen Auslastungsgrad ergebenden Good-Will und die darauf basierenden Erwerbschancen übernommen werden.