Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Relevanz für österreichische Unternehmen

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Wien (OTS) - Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat auch für österreichische Unternehmen eine große Bedeutung. Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, ist es wichtig, frühzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen ab einer gewissen Größe sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies hat auch Auswirkungen auf österreichische Lieferanten, selbst ohne vergleichbares nationales Recht in Österreich.

 

Die Umsetzung des LkSG erfordert von den deutschen Unternehmen eine Überprüfung der Sorgfaltspflichten. Es gibt keine konkreten Handlungsanweisungen, jedoch müssen jährliche Berichte über die Kontrollmaßnahmen erstellt werden. Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

 

Als Rechtsexperte und Partner bei HSP.law betont Dr. Peter Wagesreiter die Relevanz des LkSG für österreichische Unternehmen. Er empfiehlt, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sicherzustellen.

 

Eine mögliche Lösung besteht in der Erstellung eines maßgeschneiderten Berichtsschreibens, das den Informationsbedarf der deutschen Abnehmer abdeckt. Dieser Bericht sollte ua die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in den letzten 12 Monaten bestätigen und die getroffenen Maßnahmen zur Überprüfung der Sorgfaltspflichten kurz beschreiben“, so Dr. Peter Wagesreiter.

 

Darüber hinaus betont der Experte die Bedeutung eines internen Systems mit Meldekanälen für unternehmensinterne Missstände für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

 

Wir haben ein DSVGO-konforme Hinweisgeber-System WHISPER entwickelt. Dieses webbasierte Tool ermöglicht die sichere und anonyme Meldung von Pflichtverletzungen innerhalb des Unternehmens und leitet Hinweise direkt an die zuständige Person weiter. Durch die Einrichtung eines solchen Systems können Unternehmen auch im Sinne des LkSG proaktiv gegen Pflichtverletzungen vorgehen und diese intern beheben, bevor sie nach außen gelangen“, so Dr. Peter Wagesreiter abschließend.