Ab wann GIS-Gebühren zu entrichten sind, hängt nicht vom tatsächlichen Gebrauch einer Rundfunkempfangseinrichtung ab, sondern vielmehr davon, ob eine Rundfunkempfangseinrichtung betriebsbereit ist. Die genaue Definition solcher Einrichtungen erläutert Mag. Wilhelm Huck in einem Interview mit findmyhome.at.
Außerdem geht der Immobilienexperte näher auf andere damit zusammenhängende Fragen ein, wie zum Beispiel
- der Verpflichtung zur GIS-Meldung,
- ob lediglich die Anbringung einer Empfangsantenne eine Zahlungsverpflichtung auslöst,
- ob Computer GIS-gebührenpflichtig sind und
- allfällige Regelungen betreffend das Betretungsrecht von GIS-Angestellten.
Das ganze Interview mit Mag. Huck finden Sie auf https://www.findmyhome.at/news/gis-gebuehren-wann-man-sie-zuhause-bezahlen-muss/