Lockdown-Umsatzersatz

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Covid-19 –ein Begriff, der mit viel Negativität und Verärgerung assoziiert wird und dennoch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr wegzudenken ist.

 

Gibt es trotz der misslichen Lage vieler Unternehmen, die im aktuellen Lockdown einen Umsatzeinbruch hinnehmen müssen, einen Lichtblick?

 

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Anspruch auf den Lockdown-Umsatzersatz zu begründen? Und um welche Beträge handelt es sich eigentlich beim Umsatzersatz sowie sonstigen Förderungen?

 

Diesen Fragen und noch mehr hat sich Mag. Tino Enzi, Experte für M&A und Litigation, sowie Mag. Nadja Holzer, HSP-Partnerin und Expertin für Gesellschaftsrecht und M&A, gestellt und die Antworten kompakt und verständlich für Sie zusammengefasst.