EU Strategie zur Gleichstellung der LGBTQI-Community

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EU-Strategie zur Gleichstellung der LGBTQI-Community

 

 

In den letzten Jahren hat die Gleichstellung von LGBTQI-Personen immer mehr Zuspruch in der Gesellschaft gefunden. In Österreich wurde ein wichtiger Durchbruch insbesondere mit der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit Beschluss vom 30.6.2017 erlangt. Trotz Fortschritten werden LGBTQI-Personen in bestimmten Lebensbereichen noch immer diskriminiert. Um die Gleichstellung voranzutreiben, arbeitet die Europäische Kommission nun an einer neuen EU-Strategie, um die Gleichstellung zu fördern.

 

 

Die Europäische Kommission hat erstmals eine EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTQI) vorgestellt. In der EU wurden in den letzten Jahren zwar wichtige Fortschritte bei der Gleichbehandlung von LGBTQI-Personen erzielt, doch werden diese dennoch oft diskriminiert. Die Strategie zur Gleichstellung von LGBTQI-Personen befasst sich mit bestehenden Ungleichheiten und Herausforderungen und enthält gezielte Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre. Das Papier baut auf der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTQI-Personen auf. Verknüpft ist es mit anderen Antidiskriminierungs-Strategien der Europäischen Kommission, beispielsweise dem kürzlich angenommenen EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

 

 

Das Strategiepapier sieht folgende Maßnahmen vor:

 

 

  • Bekämpfung von Diskriminierung: Einer aktuellen Studie zufolgefühlten sich im Jahr 2019 rund 43% der LGBT-Personen diskriminiert, 2012 waren es noch 37%“. Weiters zeigen aktuelle Erhebungen, dass 58% der Menschen in der LGBTQI-Community Diskriminierung tatsächlich erfahren haben. Diese Zahl ist so hoch wie nie. Daher ist es wichtig, dass weitere Schutzmaßnahmen zugunsten der LGBTQI-Community erlassen werden. Geplant sind unter anderem Maßnahmen zur Durchsetzung und Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung sowie die Förderung von Inklusion und Vielfalt am Arbeitsplatz.

 

 

  • Gewährleistung der Sicherheit: Gewalt- und Straftaten, welche oft als „Hasskriminalität“ bezeichnet werden, stellen in der EU leider eine alltägliche Realität dar. Sie sind unter anderem durch Rassismus, religiöse Intoleranz, die sexuelle Ausrichtung oder die Geschlechtsidentität einer Person motiviert. Solche Straftaten stellen einen Verstoß gegen die Würde des Menschen und das Recht auf Nichtdiskriminierung dar. Um den Schutz vor Hassdelikten und Hetze gegen LGBTQI-Personen zu vereinheitlichen, wird daher die Kommission 2021 eine Initiative vorlegen, um LGBTQI-Personen besser zu schützen.

 

 

  • Schutz der Rechte von Regenbogenfamilien: Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften ist die Anerkennung der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht in jedem EU-Mitgliedstaat gewährleistet. Derzeit erkennen lediglich 21 von 27 Mitgliedstaaten eine Form der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an. Bei Adoption sind es noch weniger Staaten. Um hier eine einheitliche gesetzliche Regelung zu erlassen, bedarf es allerdings der Zustimmung aller EU-Staaten. In Ungarn werden derzeit „die Rechte der LGBTQ-Community“ noch weiter geschwächt. Erst kürzlich (am 15.12.2020) wurde in Ungarn eine Verfassungsänderung beschlossen, wodurch unter anderem Regenbogenfamilien die Elternschaft abgesprochen wurde. In der Verfassungsänderung heißt es nämlich, dass „die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann“ ist. Darüber hinaus werden Homosexuelle vom Recht auf Adoption ausgeschlossen. Doch auch in Polen gibt es Ströme, die sich gezielt gegen LGBTQI-Personen richten. So haben sich beispielsweise einige Städte zu „LGBTQI-freien Zonen“ erklärt.

 

 

  • Gleichstellung von LGBTQI-Personen weltweit: Das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) soll zu Beseitigung der Armut, zu nachhaltiger Entwicklung sowie zu Wohlstand, Frieden und Stabilität beitragen. Zur Gleichstellung von LGBTQI-Personen soll ein Fünftel dieser Mittel in die Bereiche soziale Inklusion, Abbau von Ungleichheiten sowie die Gleichstellung der Geschlechter fließen. Weiters soll durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) die Integration des Aspekts der Geschlechtergleichstellung in alle relevanten Programme gefördert werden. Darüber hinaus soll der Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) die Gleichstellung der LGBTQI-Personen unterstützen, indem die Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im Umgang mit öffentlichen und privaten Dienstleistern sowie der Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrations- und Diversitätsmanagement gefördert wird.

 

 

Darüber hinaus wird die Kommission die Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTQI-Personen in alle Politikbereiche und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen und die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig überwachen; dazu soll 2023 eine Halbzeitüberprüfung vorgelegt werden.

 

 

Viele der Bereiche, die mit der Verbesserung der Gleichstellung von LGBTQI-Personen zusammenhängen, fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. So wurden kürzlich in Ungarn nicht nur die Rechte der Regenbogenfamilien stark beschränkt, sondern wurde durch die Verfassungsänderung auch beschlossen, dass das Geschlecht eines Menschen allein als jenes zum Zeitpunkt seiner Geburt zu bestimmen ist. Unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten hat die EU jedoch die Aufgabe Orientierungshilfen anzubieten, Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren sowie Umsetzung und Fortschritte zu überwachen.