Seit dem 1. August 2022 ist die Erlangung eines Kredits für die Finanzierung privater Wohnimmobilien für viele Österreicher:innen zur finanziellen Herausforderung geworden.
Mit diesem Datum traten entsprechende Verordnungen der Finanzmarktaufsicht in Kraft, mit welchen Banken bei der Vergabe von neuen Krediten an Privatpersonen zur Finanzierung von privaten Wohnimmobilien zwingend einzuhaltende Mindestvergabestandards vorgeschrieben werden.
So wird die maximale Kreditlaufzeit mit 35 Jahren begrenzt. Weiters dürfen maximal 90 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens durch eine entsprechende Hypothek im Grundbuch besichert werden. Als Kreditnehmer:in hat man zudem Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 Prozent des Finanzierungsvolumens aufzubringen, wobei hiervon mindestens 10 Prozent auf den Kaufpreis und bis zu 10 Prozent auf die Nebenkosten (wie etwa Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Kosten für Notar etc.) entfallen dürfen. Zusätzlich dürfen die monatlichen Ratenzahlungen inklusive Zinsen in Summe 40 Prozent des gesamten monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Basis für die Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens ist eine Berechnung der monatlichen Haushaltseinnahmen und -ausgaben.
Durch die neuen Mindestvergabestandards sollen Zahlungsschwierigkeiten bzw. Überschuldung von Kreditnehmer:innen aufgrund der Zinswende sowie der steigenden Immobilienpreise und Baukosten verhindert werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch wird die Finanzierung des Eigenheims für viele damit zu einer kaum zu stemmenden Herausforderung. Abhilfe zur Erlangung eines Kredits für die Finanzierung des Eigenheims trotz der nunmehr geltenden Standards könnte aber durch gestaffelte Kreditraten oder durch Besicherung der Eigenmittelquote von mindestens 20 Prozent durch ein Pfandrecht auf einer anderen Liegenschaft – etwa der Verwandtschaft – geschaffen werden.